
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Energieberatung089
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Energieberatung089 – Ingenieurbüro Julian Knöpfle (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Kunden über die Erbringung von Beratungs- und Planungsleistungen im Bereich Energieeffizienz, Sanierungsbegleitung und Förderberatung.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Leistungsumfang umfasst die Beratung und Planung im Bereich Energieeffizienz, wie z. B. Fördermittelberatung, energetische Fachplanung und/oder Baubegleitung, soweit individuell vereinbart.
2.2 Änderungen und Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde stellt dem Auftragnehmer die für die Beratung notwendigen Unterlagen (Pläne, Verbrauchsdaten, bauliche Informationen) vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
3.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Beantragung und fristgerechte Übermittlung der Förderzusage an den Auftragnehmer und für die Einhaltung aller relevanten Förderfristen.
3.3 Der Kunde verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich über Änderungen am Projekt zu informieren, die die Förderfähigkeit beeinflussen könnten.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Für Privatkunden verstehen sich alle Preise als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für gewerbliche Kunden werden die Preise als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
4.2 Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen für Teilleistungen zu fordern.
4.3 Zusätzliche Aufwendungen, wie Fahrtkosten, werden auf Nachweis oder gemäß den steuerlich zulässigen Pauschalsätzen abgerechnet.
5. Widerrufsrecht
5.1 Verbraucher haben das gesetzliche Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
5.2 Weitere Informationen zum Widerrufsrecht und den Bedingungen des Widerrufs sind in der Widerrufsbelehrung des Auftragnehmers zu finden.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1 Der Auftragnehmer haftet für Pflichtverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus diesen AGB oder dem Vertrag nichts anderes ergibt.
6.2 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen.
6.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Abweichungen zwischen berechneten Energieeinsparungen und tatsächlich erzielten Einsparungen, da der Energieverbrauch stark vom Nutzerverhalten abhängt.
7. Datenschutz und Vertraulichkeit
7.1 Der Auftragnehmer behandelt alle Kundendaten vertraulich und nutzt sie ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks. Eine Weitergabe an die BAFA oder DENA zur Qualitätsprüfung erfolgt nur, soweit dies gesetzlich oder vertraglich erforderlich ist.
7.2 Die Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers geregelt.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
8.1 Die vom Auftragnehmer erstellten Dokumentationen und Planungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
8.2 Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung über den Vertragszweck hinaus ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.